Ein Studi muss sich tagtaeglich durch ein komplexes, in sich unstimmiges Konstrukt aus Regelungen, Vorschriften und Verbote schlaengeln. Es soll vorkommen, dass so manche Lehrende die Undurchsichtigkeit der Regeln nach welchen Studien verlaufen sich zunutze machen. Wusstest Du zum Beispiel, dass dir ein Zeugnis nur dann ausgestellt werden darf, wenn du auch eine Leistung erbracht hast? Oder wusstest Du, dass wenn bei einer VU oder UE ein Test faellig ist, ohne welchem man die LVA nicht schaffen kann, die TU Satzung Nachtragstermine vorsieht?
Das Regelwerk zum Studieren ist ein Konstrukt in drei Ebenen. Die oberste ebene, das beruechtigte UG2002, ist das einzige das sich Gesetz nennen darf. Das UG2002 ist vom Bundesministerium fuer Bildung Wissenschaft und Kultur verbrochen worden. Die zweite Stufe ist die unter Umstaenden weniger bekannte Satzung der TUWien. Diese wird im Senat entworfen und beschlossen. Und last but not least gibt es die Curricula (Studienplaene), die vom Studiendekan und von der Studienkommission (siehe Rubrik Gremien) beschlossen werden. Die Studienkommission der Informatik an der TUWien findet man hier.
Der wohl fuer Studierende interessanteste Teil des Universitaetsgesetzes ist der II. Teil der den Titel Studienrecht traegt. Dort finden interessierte Leser Details ueber Zulassung zum Studium, die Strukturierung von Universitaetslehrgaengen und natuerlich wie Pruefungen abzulaufen haben. Grosse Vorsicht ist hier geboten, es gibt zwar ziemlich detailierte Bestimmungen, allerdings ist oft ein delegieren an die Satzung zu finden. Zum Bleistift in Paragraph 77 Absatz 2 welcher festlegt wie oft man eine negative Pruefung wiederholen darf. (Anm. die Satzung der TU sieht 4 Wiederholungen vor, sprich 5 Antritte)
Die Satzung ist die "Freiheit" die oesterreichische Universitaeten haben. Der fur Studis interessante Teil der Satzung ist Paragraph 3 bis 21. Festgelegt werden dort der Aufbau eines Studienplans an der TUWien und die Pruefungsrechtlichen Details die im UG offengelassen wurden. Die Satzung ist mit Vorsicht zu geniessen, da die compilation im pdf oft nicht am neusten Stand ist. Um up to date mit der Satzung zu bleiben sollte man regelmaessig die (online veroeffentlichten) Mitteilungsblaetter der TUWien lesen.
Wer kennt ihn nicht? Den Studienplan der Informatik Bakks und Mags. Hierzu gibt es glaube ich wenig zu sagen, da alle die halbwegs ernsthaft studieren dieses Papier sicher schon so gut wie auswendig koennen.
Das Hochschuelerschaftsgesetz ist obwohl es vielleicht nicht das Studium direkt betrifft trotzdem nicht unwichtig. Bedenke, alle Studis auf der TUWien sind zwangsvermitgliedet bei der Hochschuelerschaft! Das HSG legt fest was eine Studierendenvertretung ist und was deren Pflicht ist. Naeheres zum Aufbau und Aufgabenbereich der Hochschuelerschaft an der TUWien im Speziellen kannst Du in der HTU Rubrik nachlesen. Ein kleiner Wermutstropfen, das HSG1998 ist inkompatibel mit dem UG2002. Da der Organisationsplan von Universitaeten vollstaendig den Unis ueberlassen wurde ist es absurd beispielsweise von einer Fakultaetsvertretung zu sprechen da es unter Umstaenden gar keine Fakultaeten gibt. Eine aktualisierung des HSG1998 wird erwartet wie gefuerchtet.







