Änderungen des neuen Studiendekans Werthner

Seit 1.1.2010 ist Hannes Werthner unser neuer Studiendekan. Damit gibt es eine ganze lange Liste von Änderungen, die alle Studierenden betreffen! Allen voran gibt es Anrechnungen aus HTLs nicht mehr (Update: für bereits inskribierte StudentInnen), das Prozedere für Anrechungen von Lehrveranstaltungen aus anderen Studien ändert sich und für die Betreuung von Diplomarbeiten gibt es neue Auflagen.

Die erklärten Ziele von Werthner und seinem Team (Pichler und Egly) ist es, "Qualität, Effizienz und Transparenz" in der Lehre zu steigern. Alle Änderungen ergeben sich aus dieser Bestrebung. Es erübrigt sich wohl zu sagen, dass es wohl auch unterschiedliche Auffassungen von "Qualität" gibt und "Effizienz" nicht unbedingt die Qualität (in unserem Sinne) steigert. Sämtliche Entscheidungen in der folgenden Liste sind ohne die Studierenden in irgendeiner Form einzubeziehen gefällt worden.

  • Die für viele Erst- und Zweitsemestrige und alle zukünftigen Studierenden wohl gravierendste Änderung: Es wird in Zukunft keine Anrechnungen aus HTLs oder anderen sekundären Bildungseinrichtungen geben. Argumentiert wird dies damit, dass es auf unserer Universität (anders als an HTLs) eine "forschungsgeleitete Lehre" gibt, sodass eine Gleichwertigkeit prinzipiell nicht gegeben sein kann. Wir können allerdings nicht nachvollziehen, wo bei den Lehrveranstaltungen "Einführung in das Programmieren VL" und "Grundzüge der Informatik VU" aktuelle Themen aus der Forschung untergebracht werden. Es ist davon auszugehen, dass diese Änderung in erster Linie der Arbeitsaufwandreduzierung für das Studiendekanat dient und dass das ohnehin bereits katastrophale Betreuungsverhältnis in den bisher angerechneten LVAs dadurch weiter verschlechtert wird. Das durch die Proteste der letzten Monate vom Ministerium erstrittene Geld (das in der Menge ohnehin eine Verhöhnung ist) könnte durch diese Änderung zu einem großen Teil aufgesogen werden.
  • Es gibt eine genau definierte Arbeitsaufteilung und auch fixe Sprechstunden, was eine unmittelbare Verbesserung darstellt.
  • Anrechnungen von LVAs aus anderen Studien müssen in Zukunft vom Lehrenden der anzurechnenden LVA unterzeichnet werden. Erst dann unterzeichnet der Studiendekan. Es wird in Zukunft sicher Musterfälle geben und uns wurde zugesichert dass diese auch öffentlich dokumentiert werden. Einstweilen wird aber von Fall zu Fall entschieden und es kann auch hier davon ausgegangen werden, dass dies weniger Arbeit für den Studiendekan und mehr Arbeit für Studierende bzw. Lehrende bedeutet.
  • Die Zulassung von Bachelor-AbsolventInnen zu Masterstudien wird weiterhin vom Studiendekan verwaltet. Hier wird es ebenfalls Musterfälle geben (etwa FH Hagenberg, Technikum Wien, etc.), die allerdings erst erarbeitet werden müssen und dann auch öffentlich gemacht werden sollen. Werthner hat im Gespräch uns gegenüber deutlich gemacht, dass die nachzubringenden ECTS eher im oberen Bereich der maximal zulässigen Grenze von 30 ECTS liegen werden.
  • Anrechnungen von Diplomarbeiten werden auch weiterhin sehr restriktiv gehandhabt. In Zukunft werden bei einem entsprechenden Anliegen zwei Gutachten (bei sich widersprechenden Gutachten drei) eingeholt, auf deren Basis der Studiendekan entscheidet. Anders als bisher, ist aber eine Diplomarbeitsanrechnung nicht mehr entgegen dem Gesetz grundsätzlich auszuschließen.
  • Um die Qualität der Diplomarbeiten zu erhöhen, werden in Zukunft zu jedem Einreichtermin 10-15 Diplomarbeiten zufällig ausgesucht und vom Studiendekan gemeinsam mit einer weiteren ExpertIn untersucht. Dies soll der Qualitätssicherung der Diplomarbeiten dienen, was wir im Allgemeinen durchaus begrüßen. Nichtsdestotrotz stehen wir dieser Änderung skeptisch gegenüber: Sie richtet sich primär gegen die DiplomarbeitsbetreuerInnen und uns wurde in den letzten Tagen auch bereits große Unzufriedenheit darüber kommuniziert.
  • Zu Beginn der Diplomarbeit bzw. der Dissertation muss eine Kurzbeschreibung der Arbeit abgegeben werden, sie beinhaltet: (1) Problemstellung, (2) erwartetes Resultat, (3) methodisches Vorgehen und (4) State-of-the-art. Diese Beschreibung ist nicht in Stein gemeißelt und das Endresultat muss nicht genau dieser entsprechen. Diese Regelung soll in erster Linie dazu dienen, dass sich Studierende schon im Vorfeld mit dem gewählten Themengebiet auseinandersetzen und eine gewisse "Vereinbarung" zwischen Studierenden und Betreuer darstellen.
  • In Zukunft soll es im TUWIS eine mindestens fünf Zeilen lange Beschreibung geben, sowie vorausgesetzte Vorkenntnisse klar definiert werden. Wenn dies wirklich umgesetzt werden kann, wäre das jedenfalls eine Verbesserung.
  • Die bisherige Adresse studium@informatik wird einstweilen nicht mehr weiter geführt. Es gibt dazu eine Arbeitsgruppe, wie es damit weiter gehen wird, weiß aber noch niemand. Inzwischen wendet ihr euch besser an uns :-).

Und weiter?

Wir haben bereits mit dem Studiendekanat bezüglich der Veränderungen gesprochen, allen voran wegen der HTL-Anrechnungen. Werthner gibt sich aber gerade in dieser Frage nicht kompromissbereit. Rein rechtlich ist er jedenfalls auf der sicheren Seite: Anrechnungen liegen im Aufgabenbereich des Studiendekans und das Konzept von "Übergangsbestimmungen" gibt es (anders als z.B. bei Studienplanwechseln) in diesem Kontext nicht.

Ganz Allgemein zeichnen sich gravierende Veränderungen für unsere Fakultät ab. Nach den letzten Sitzungen der Studienkommission und die über das ganze Semester verlaufene und heftig geführte Debatte über die Position des Studiendekans befindet sich die Fakultät in den Anfängen einer Debatte über "Qualität in der Lehre". Hintergrund ist zumindest eine (teilweise auch nur gefühlte) Überlastung der Lehrenden und der Wunsch mancher einer Elite-Uni anzugehören (die aber immer mehr werden!).

Derzeit befindet sich die Debatte leider in einer Spirale hin zu immer mehr Auflagen und Beschränkungen für Studierende, aus der wir derzeit keinen Ausweg sehen. Es liegt unserer Meinung auf der Hand, dass mit "Qualität in der Lehre" vor allem weniger Studierende (=schnelles Aussieben), viel mehr Aufwand und gezielte Elitenförderung gemeint ist.

Also ich find die Änderungen

Also ich find die Änderungen im Großen und Ganzen recht sinnvoll. Ja das EPROG nicht mehr angerechnet wird ist schwachsinnig, das sollte wirklicher jeder HTLer gelernt haben. Aber eben mit Betonung auf sollte. Wir hatten sicher alle Lehrer in der Schule denen alles egal war.
Wenn jemand die Sachen in der HTL gscheit gelernt hat sollten die nichtmehr anrechenbaren Fächer auch kein Problem sein. Wenn schon konnte er es eh nicht wirklich und hätte es sich eh nicht anrechnen lassen sollen (können).

Auch Anrechnungen zw Fächern und die Überprüfung von Diplomarbeiten ist sinnvoll. Einige Kollegen haben sich (extrem leichte) Fächer für schwere Fächer anrechnen lassen da stellts einem die Haare auf. Ein Studienplan hat ja einen gewissen Sinn.
Außerdem hab ich einige DAs gesehn die in der AHS kaum als Fachbereichsarbeit durchgegangen wären. Wenn die Überprüfung darauf abziehlt dass Betreuer sowas nichtmehr durchgehen lassen ist das in Ordnung.

Sicher hätte es bessere Lösungen geben können und ja das ziehlt garantiert hauptsächlich auf Arbeitsersparnis ab und nicht auf Qualität aber bei den Änderungen leidet die darunter, außer in ein paar Ausnahmefällen, definitiv nicht. Hab mir wirklich schlimmere Änderungen erwartet.

@HTL-Anrechnung: Ich nehme an

@HTL-Anrechnung: Ich nehme an dass die Lehrenden die davon betroffen sein werden was einfallen lassen werden. So nach dem Motto, wer von der HTL kommt kann Anfang des Semesters alle Tests auf einmal machen, und muss die LVA nur machen wenn er durchfliegen wuerde ... was ja nicht sein sollte, bei den LVAs die wirklich gleichwertig sind (also vom wirklich gerlernten und nicht nur formal). (Und so leid es mir für die Betroffenen tut find ichs gar nicht schlecht dass das mal überdacht wird weil ich hab zb noch nie was davon gehoert dass einem auf der WU was von der HAK angrechnet wird).

Was ich an den Ankündigungen am positivsten finde, ist die angekündigte öffentliche Dokumentation von Anrechnungen, weil das war ja beim Rudi eher undurchschaubar.

PS: Ich nehme an die "Diplomarbeitsüberprüfung" ist vor allem auch wegen der Plagiatsfälle die im Vorjahr.

Was auch immer sie sich genau

Was auch immer sie sich genau einfallen lassen werden - am Anfang des Semesters wird der Peak an Studierenden noch höher werden. Wenn nur 10% derer, die neu anfangen, von einer Informatik HTL kommen, ist das schon eine ordentliche Mehrbelastung. Gerade bei EPROG ist dann die Niveauspanne noch höher, ich versteh nicht, was das mit Qualität zu tun hat.

Bei manchem HTLer hat man den

Bei manchem HTLer hat man den Eindruck dass sie das was sie angerechnet bekamen nie gelernt (im Sinne von verstanden) haben aber halt einfach probiert haben was beim Anrechnen geht. Wenn jeder durch EPROG durch muss, verkleinert das vielleicht schon die Niveauspanne (später im Studium) was dann schon wieder mit Qualität zu tun hat^Hben könnte. Mal sehen was kommt.

Re: Bei manchem HTLer hat man den

Ich bin der Meinung, dass jedeR Studierende fuer sich selbst verantwortlich ist. Wer sich EProg anrechnen laesst und in der HTL nie viel verstanden hat, wird sich halt spaeter um so schwerer tun.

mfg, Mati

Doch, an der WU war es bis

Doch, an der WU war es bis vor ein paar Jahren noch üblich (vor der Bachelor/Master-Umstellung iirc) zumindest Rechnungswesen und Marketing (nur bei Spezialisierung an der HAK) anzurechnen. Seit der Umstellung jedoch 06, ist das allerdings auch hinfällig, afaik...

schwachsinn

die abschaffung der htl anrechnung ist meiner meinung nach ein totaler schwachsinn. ich war selbst auf einer htl und finde man sollte uns sogar mehr anrechnen.was ich mich fadisiert hab in semester 1-3 ist unvorstellbar.und das alles nur weil mr. effizienz keine lust mehr auf sprechstunden ala freund hat.er is sich sogar zu fein das nett zu verpacken und tarnt es mit so einer plumpen ausrede. ich bin enttäuscht.

Anrechnungen die ich aber

Anrechnungen die ich aber bereits habe machen lassen verlieren nun nicht ihre Gültigkeit, oder??

Ja, alte Anrechnungsbescheide

Ja, alte Anrechnungsbescheide bleiben gültig.

Knappe Sache, Unterschrift

Knappe Sache, Unterschrift Mitte Dezember ... wegen Wechsel von TI auf SW war nochmaliges Anrechnen notwendig ... man stelle sich vor ich hätte das erst im Jänner machen wollen ... phew

"Rein rechtlich ist er jedenfalls auf der sicheren Seite:..."

Ich will ja nicht unbedingt der bisherigen Praxis der HTL-Anrechnungen das Wort reden (die Ära Freund war hier ja von einer wahnwitzigen Willkür gekennzeichnet - da wurde je nach Tagesform von Rudi jeder Schas angerechnet), aber: das UG stellt klar, dass Anrechnungen nicht ein purer Ermessensbescheid des Studiendekans sind, sondern gemacht werden MÜSSEN, wenn die Gleichwertigkeit besteht. Wenn letzteres objektiv festgestellt wird, kann auch der Studiendekan nicht einfach nach per Dekret dagegen entscheiden bzw. wäre dann zu klären, nach welchen genauen inhaltlichen Kriterien er diese Gleichwertigkeit bezweifelt.

Also bitte nicht nach dem Motto "der darf das" einschüchtern lassen. Hier wäre auch zu überlegen, so eine Anerkennung einmal wirklich durch die Instanzen durchzufechten, ggf. auch bis zum VwGH, damit das einmal ausjudiziert wird. Die HTU ist gefragt!

Re: "Rein rechtlich ist er jedenfalls auf der sicheren Seite:.."

Es ist allerdings seine Aufgabe, die Gleichwertigkeit zu entscheiden. Du kannst also zwar seine Entscheidungen durchaus anfechten, so lange du ihm aber kein Boeswilligkeit oder so nachweisen kannst, wird selbst eine Aufhebung seiner Entscheidung keine Konsequenzen fuer ihn haben.

Die Anrechnung durch die Instanzen laufen zu lassen waere aber sicher spannend - wir sind da sicher dabei ;-)

mfg, Mati

forschungsgeleitete Lehre

dass es auf unserer Universität (anders als an HTLs) eine "forschungsgeleitete Lehre" gibt

Das mag ja schon sein das das der Grundgedanke des Informatik-Studiums an der TU ist, aber die praktische Umsetzung ist dann eher nur in den theoretischen Einführungs-LVAs sehr "forschungsgeleitet", in den anderen eher weniger (ich brauch mir nur den Master SE&IC anschauen: Advanced Software Engineering, Software Architekturen, Software Testen, Advanced Internet Computing, Internet Security, Distributed Systems, Management von Softwareprojekten - das sind IMHO alles sehr praktische und wenig forschungsgeleitete LVAs; mein persönlicher Liebling ist ja sowieso "praxisorientierte Betriebswirtschaftslehre" - sehr forschungsgeleitet *wah*)

Re: forschungsgeleitete Lehre

Wenn dein Liebling pBWL ist, hast du offensichtlich Requirementanalyse und Spezifikation noch nicht gemacht. Ich sage nur "Mein Ziel ist es, dass sie Use Cases verstehen". OMFG, und das in einem Master, das kann ja wirklich nicht sein.

mfg, Mati

Das hörst jetzt nicht gern ...

... und das in einem Master, das kann ja wirklich nicht sein.

aber DAS hoert sich ja schon fast nach Schmid an ;-)

Doch, hab ich gemacht - ist

Doch, hab ich gemacht - ist aber schon lange her. Das war auch lustig, Use-Cases nur als Textbeschreibungen ohne Diagramme. Und ein klassisches Quantität-statt-Qualität Bewertungsschema.

Anrechnungen "aus anderen Studien"

"Anrechnungen von LVAs aus anderen Studien müssen in Zukunft vom Lehrenden der anzurechnenden LVA unterzeichnet werden."
Sind da unter "andere Studien" nur nicht-Informatik Studien gemeint, oder muss man jetzt auch LVAs anrechnen lassen, die noch unter Bakk. Kennzahl gemacht worden sind (aber nicht eingereicht für Bakk. logischerweise) und die man dann für den Master nützen möchte?

Re: Anrechnungen "aus anderen Studien"

Soweit wir wissen handelt das nach wie vor das Dekanat. Da aendert sich also nix.

mfg, Mati

@Anrechnungen

Habe meinen Anrechnungsantrag (HTL Standartanrechnung) Mitte Oktober abgegeben und noch keine Antwort bekommen; was glaubt ihr, wird mir die Anrechnung noch gewaehrt oder nicht?!

nein

nein

gut

Ich persönlich finde die Wahl der nun zuständigen Personen sehr gut, und halte diese für sehr fähige Leute.
Den Mut die Missstände anzusprechen und notwendige Reformen einzuführen begrüsse ich nach jahrelangen Erfahrungen
an dieser Universität ebenfalls!!

Welche Wahl denn? Die, bei

Welche Wahl denn?
Die, bei der es 2 Kandidaten gab, von denen keiner jetzt Studiendekan ist? ;)

kandidaten

kannst du da mehr infos posten? wer sich hat aufstellen lassen bzw. wie die wahl dann abgelaufen ist (sodass wer anderer "gewählt" wurde)?

Es gab zwei Kandidaten: Rudi

Es gab zwei Kandidaten: Rudi Freund und Herbert Grünbacher. Sowohl Stuko als auch Fakultätsrat haben mehrheitlich für Rudi Freund gestimmt. Prechtl hat sich darüber hinweggestezt und plötzlich Hannes Werthner zum Studiendekan gemacht.

Gibts schon mehr Infos

Gibts schon mehr Infos bezüglich der Anrechnung von Bakk-Absolventen von FHs? Wäre gerne nach meinem Bakk an die TU gewechselt... =/

Re: Gibts schon mehr Infos

Wir haben bereits mit dem Studiendekan darueber geredet. Es wird ueber kurz oder lang formale Anrechnungskataloge geben, bis dahin wird von Fall zu Fall entschieden. Er hat aber schon angekuendigt, dass die nachzuholenden Stunden "eher Richtung 30 ECTS" gehen werden.

mfg, Mati

Hi Mati, vielen Dank für die

Hi Mati,

vielen Dank für die Info!

Ich hoffe ihr bekommt da was raus, 30 ECTS - d.h. 1 Semester mehr machen, ist nicht wirklich eine Option (schon alleine die Kosten!).

Wie siehts aus mit Auslandssemester und Anrechnungen? Ähnlich schwierig?

lg

Re: Hi Mati, vielen Dank für die

Wie gesagt, sie haben gesagt "in Richtung 30 ECTS, je nach FH". Von der FH Hagenberg waren sie z.B. ziemlich angetan, da wirds wohl weniger werden, vom Technikum dafuer umso weniger. Aber da wissen wir erst in ca. 6 Monaten mehr.

mfg, Mati

Hannes Werthner sollte

Hannes Werthner sollte bestenfalls Dekan des Rindercolleges (siehe Simpsons) sein.

HTL-Anrechnungen beim Studienwechsel?

Ist das wirklich so, dass eine neuerliche Anrechnung beim Wechsel von TI auf SW notwendig ist?
Ich hab im Dekanat angerufen, dort wurde mir mitgeteilt dass keine neuerlichen HTL-Anrechnungen notwendig sind. Bin ziemlich verwirrt, rein rechtlich gesehen würde ich ja eine neue Anrechnung benötigen, oder? Kennt sich das jemand aus?

Re: HTL-Anrechnungen beim Studienwechsel?

Das ist eine gute Frage, die bisher so noch nie aufgetaucht ist. Ich werde das mal recherchieren (Da Wochenende: Erwarte dir keine Antwort vor Montag ;-))

mfg, Mati

Mir wurde von Prof. Salzer

Mir wurde von Prof. Salzer gesagt, dass dies der Fall sei und mir deswegen empfohlen noch eine zweite Anrechnung durchzuführen - und zwar vor Jahreswechsel. Das hat sich als Goldtipp herausgestellt...

Hallo Könnt ihr (Fachschaft)

Hallo
Könnt ihr (Fachschaft) vielleicht etwas neues dazu berichten. Ich wollte morgen in die Sprechstunde gehen ...
Lg

Re: Hallo Könnt ihr (Fachschaft)

Erstens: Ich habe heute Vormittag einige Anrufe gemacht, aber niemanden erreicht. Es sind Ferien, insbesondere die erste Februarwoche (wo auch Schulferien sind) und daher ist die Uni so gut wie leer gefegt.

Zweitens: Ich habe mich gestern und heute in die rechtliche Materie eingelesen. Dafür, das Anrechnungen durch einen Wechsel innerhalb von 53x verfallen, finde ich aber keine Grundlage. Mehr noch, eine Anrechnung mehr als sechs Monate nach der ursprünglichen Anrechnungen wäre rechtswidrig, da beide Anrechnungen als Prüfungsantritt zählen. Gleiches gilt auch, wenn du die Prüfung erneut absolvieren willst. Daraus würde resultieren, dass jemand, der HTL-Anrechnungen macht, kein Studium außer das ursprüngliche absolvieren kann, da keine legale Möglichkeit mehr besteht, die Prüfung zu absolvieren. Bis ich irgendjemanden erreiche, der mir etwas gegenteiliges schlüssig erklären kann, halte ich das daher für ein Gerücht.

Im übrigen: Ich halte es für unwahrscheinlich, das morgen jemand in der Sprechstunde ist ;-).

mfg, Mati

"rechtswidrig"? Ich habe

"rechtswidrig"? Ich habe erneut anrechnen lassen - fast ein Jahr später. Ist die neue Anrechnung nun aber schon gültig? Ich will nämlich aus bestimmten Gründen, das unbedingt die *zweite* Anrechnung gilt.

Grüße

Gibt es schon Neuigkeiten

Gibt es schon Neuigkeiten bezüglich der Problematik, bin gerade nicht in Wien(sonst hätte ich schon selbst bei Prof. Uwe Egly vorbeigeschaut).
Mich plagt die Ungewissheit, es wäre echt nett wenn sich jemand von der Fachschaft findet, der dieses Thema annehmen würde.
Vielen Dank

Meiner Meinung nach sieht die

Meiner Meinung nach sieht die Rechtslage so aus:

Sowohl Prüfungen als auch Anerkennungen gelten grundsätzlich nur für eine Kennzahl. Bei Prüfungen jedoch erfolgt die Anerkennung für andere Studien gemäß Beschluss des Senats automatisch. Da Anerkennungen aber nicht transitiv sind (von einer Anerkennung aus kann man sich nichts anerkennen lassen) und der Senatsbeschluss sich explizit nur auf an der TU Wien abgelegte Prüfungen bezieht, gilt es nicht für Anerkennungen.

D.h.: Wer eine Prüfung auf Kennzahl X am 18.2.2010 ablegt, erhält mit diesem Datum gewissermaßen eine Anerkennung auf alle anderen Kennzahlen, die er inskribiert hat also zum Beispiel Kennzahl Y, ebenfalls auf 18.2.2010 datiert. (Wer dann eine neue Kennzahl inskribiert, erhält mit Inskriptionsdatum die Anerkennung.) Dies gilt für die Sechs-Monats-Regelung als Prüfungsdatum, d.h. egal auf welche Kennzahl er die Prüfung macht, es läuft auf dasselbe hinaus. Lässt er sich die Prüfung aber nun mit Kennzahl X (z.B. von der HTL) anerkennen, gilt die Anerkennung nur für die Kennzahl X, für Prüfungsantritte auf Kennzahl Y ist das irrelevant.

Dazu § 77 des UG:
"§ 77. (1) Die Studierenden sind berechtigt, Vorheriges SuchergebnispositivNächstes Suchergebnis beurteilte Prüfungen bis sechs Monate nach der Ablegung, jedoch längstens bis zum Abschluss des betreffenden Studienabschnittes oder bis zum Abschluss des betreffenden Studiums einmal zu wiederholen. [...]

(2) Die Studierenden sind berechtigt, negativ beurteilte Prüfungen dreimal zu wiederholen. Auf die Zahl der zulässigen Prüfungsantritte sind alle Antritte für dasselbe Prüfungsfach in allen facheinschlägigen Studien an derselben Universität anzurechnen."

Das heißt: die Wiederholung von positiv beurteilten Prüfungen bezieht sich immer auf genau ein Studium (also eine Kennzahl). Nur bei der Wiederholung von negativ beurteilten Prüfungen spielen auch andere Studien ("alle facheinschlägigen Studien") eine Rolle.

wie sieht es eigentlich mit vorausanrechnungen aus...

ich bin jetzt ein semester im ausland/schweden, allerdings nicht mit einem programm, da ich erasmus schon genutzt habe und sonst kein programm passte.

der futschek hat mir ein informelles blatt (die vorausanrechnung für erasmussemester mit handgeschriebener neuer überschrift) mit den äquivalenzen unterschrieben, die ich nach positiver absolvierung der kurse angerechnet bekommen soll.

konkret dreht es sich hier um die netten kurse valg, dependable distributed sys und ein paar wahlfachstunden.

mir ist klar, dass das wie gesagt informell ist, aber was glaubt ihr (fsinf), ob ich das angerechnet bekomm, oder obs probleme geben wird?

Re: wie sieht es eigentlich mit vorausanrechnungen aus...

Ein Kollege von mir hat genau das bereits gemacht und alles problemlos angerechnet bekommen. Zumindest das duerfte also kein Problem sein.

mfg, Mati

alter Studienplan Informatik -> Bachelor/Master Anrechnung

Hallo,

ich bin vom alten Studieplan Informatik auf die neuen Bachelor/Master Studien gewechselt.
Der Bachelor war damit sofort fertig. Aber beim Master fehlte mir noch 4,5 ECTS Punkte bei den Freien Walfächern sowie die Diplomarbeit incl. Seminar für Diplomanten.

Freund hat mir entsprechend am Einreichformular die Anrechnugen unterschrieben.

Bleibt das gültig, oder lehnt der neue das ab?

Danke
LG

Bereits unterschriebene

Bereits unterschriebene Bescheide bleiben auch weiterhin gültig.

Also auf dem Einreichbogen

Also auf dem Einreichbogen für den Master habe ich meine absolvierten Fächer aus Informatik drauf geschrieben und Prof. Freund hat das unterschrieben. Das Original liegt am Dekanat und ich hab eine Kopie davon bekommen.

Das dies eben kein unterschriebener Bescheid, sondern nur ein unterschriebenes Master Einreichformular ist die Frage.

Auch das bleibt gültig.

Auch das bleibt gültig.

(der Kommentar "Auch das

(der Kommentar "Auch das bleibt gültig" ist von mir, war nicht eingeloggt)

:)

klingt gut. das betrifft nämlich sicher einig eleute wenn ich daran denke wieviel termine es da gab und das da jedesmal ne menge leute waren.
thx :)

WINF

herst ...

stimmts dass der Winf Master (066 926) in ein englisches Studium konvertiert wird (schon jetzt sind viele LVAs plötzlich auf englisch) um dann nochdazu sauhoat den Zugang beschränken zu können? Weiß da schon jemand mehr? oO

Angeblich soll sich ja der ganze Studienplan bald ändern (laut Hensler)? Is net der jetzige Plan ausreichend (Ökonometrie & Co)?

Lg

Dazu am besten die Fachschaft

Dazu am besten die Fachschaft Wirtschaftsinformatik fragen.

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